Erste Schritte zu einer geplanten Kinderkrippe in Kritzendorf
Wenn auf dem Grundstück Hauptstraße 129 in Kritzendorf (ehemalige Pizzeria Mera) in den nächsten Jahren neu gebaut werden sollte, soll dort ebenso eine Kinderkrippe für die Stadtgemeinde errichtet werden.
Um dieses Ziel – neben einigen anderen Zielen, die für die Kritzendorferinnen und Kritzendorfer wichtig sind, wie ein Geschäftslokal, ein begrüntes Dach, eine Photovoltaikanlage am Dach, eine gewisse Gebäudeenergieeffizienz, etc. – zu erreichen, konnte die Stadtgemeinde Klosterneuburg hierzu als Grundlage eine mit dem Eigentümer ausverhandelte Punktierung für einen künftigen Raumordnungsvertrag beschließen.
Ein Raumordnungsvertrag nach § 17 Abs. 3 nö Raumordnungsgesetz ist eine Sonderform der Vertragsraumordnung, die zwischen der Gemeinde und einem Grundeigentümer abgeschlossen werden kann. Mit einem solchen Vertrag müssen öffentliche Interessen bei privaten Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Angedacht ist in einem möglichen künftigen Wohnbau eine Kinderkrippe mit 2 Gruppen und einer Fläche von ca. 320 m² zu errichten. Die Kinderkrippe soll in die Wohnbebauung integriert werden, aber einen eigenen Zugang vom öffentlichen Gut aus haben. Die Kinderkrippe soll über eine eigene Grünfläche und eine entsprechende Vorplatzsituation verfügen.
Die Errichtung der Kinderkrippe erfolgt durch den Projektwerber im Zuge der Errichtung der Wohnbebauung.
Vizebürgermeister Mag. Roland Honeder: „Da die Stadtgemeinde sonst keinen Zugang zu geeigneten Flächen für eine Kinderkrippe hat, ist ein Raumordnungsvertrag das geeignete Mittel um öffentliche Interessen in einem privaten Wohnbau sicherzustellen. Auch wenn es noch ein weiter Weg mit vielen Hindernissen ist, bis eine Kinderkrippe durch die Stadtgemeinde auch hier in Kritzendorf betrieben werden kann, haben wir nun den ersten Schritt gesetzt um dieses Ziel eines Tages für Kritzendorf zu erreichen.“
"Familienstadträtin DI Dr. Maria-Theresia Eder ist sich bewusst, dass viele Familien in Klosterneuburg einen Betreuungsplatz für Kinder unter 2,5 Jahren suchen. Daher freut sie sich besonders über die zukunftsweisende Vereinbarung einer zweigruppigen Kinderkrippe in Kritzendorf, die im Raumordnungsvertrag für das Gelände der ehemaligen Pizzeria Mera festgelegt wurde. Dies bietet einen idealen Platz für unsere Kleinen und ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Familien- und Berufstätigkeit junger Kritzendorfer Familien."
Trotz der Verdreifachung der Betreuungsplätze in den letzten Jahren ist aufgrund der hohen Nachfrage eine weitere Erweiterung der Betreuungseinrichtungen in ganz Klosterneuburg erforderlich. Daher wird ab September 2023 im neu errichteten Generationenhaus in Weidling, Feldergasse 4 auf einem Grundstück der Stadtgemeinde, eine zweigruppige Kleinkindbetreuungseinrichtung eröffnet. Auch hier wurde im Neubau vorausschauend eine Kinderkrippe mitberücksichtigt, ähnliche Pläne werden auch für Kritzendorf umgesetzt, um zukünftig Kinder im Alter von 1-3 Jahren betreuen zu können. Obwohl die Umsetzung mittelfristig erfolgen wird, ist es wichtig, bereits heute entsprechende Vorplanungen vorzunehmen. Gemäß den Förderkriterien des Landes Niederösterreich sollen die Kleinkindgruppen das ganze Jahr über mit einer Mindestöffnungszeit von 45 Stunden pro Woche an 47 Wochen im Jahr geöffnet sein.
Die Errichtung von Kinderkrippen ist eine zentrale Forderung des Audits "familienfreundliche Gemeinde Klosterneuburg" und ein wesentlicher Bestandteil der NÖ Kinderbetreuungsoffensive. Ab September 2024 wird das Eintrittsalter für den Kindergarten auf 2 Jahre herabgesetzt. Darüber hinaus werden die Gruppengrößen reduziert, es gibt weniger Schließtage und die Kindergärten bieten längere Öffnungszeiten bei Bedarf. Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die kostenlose Vormittagsbetreuung für alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die ab September 2023 eingeführt wird. Diese Maßnahme wurde bereits in den Kindergärten umgesetzt und soll auch für Krabbelstuben gelten, sofern sie sich an das Kinderförderungsprogramm des Landes halten.
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