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Kennzeichen "KG" kommt!


Die jüngsten Verhandlungen zwischen Bund und Gemeinde brachten den Durchbruch für ein eigenes Kennzeichen für Klosterneuburg! Die betreffende Novelle, 67. KDV-Novelle, kann nach Ende der Einspruchsfrist nun von Mag. Andreas Reichhardt, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, zur Kundmachung freigegeben werden!

In Arbeitssitzungen mit dem Bundesministerium konnte Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager zusammen mit Stadtrat Dr. Josef Pitschko (FP) die Position der Stadtgemeinde darlegen und dank der Unterstützung des Ministeriums in Folge einen Weg für eine eigene KfZ Kennzeichnung für Klosterneuburgs erwirken. Daraus folgt nun eine KDV-Novelle (KDV=Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung). Diese sieht die Festlegung des Kürzels „KG“ als Behördenbezeichnung für Kennzeichen der Gemeinde Klosterneuburg vor. Mit den erforderlichen edv-technischen Adaptierungen im Zulassungs- und Kennzeichenbestellprogramm kann die Novelle mit April 2020 in Kraft treten. Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und Stadtrat Pitschko drücken unisono ihren hohen Respekt gegenüber Minister Reichhardt aus und bedanken sich für die offene und lösungsorientierte Unterstützung durch Nationalrat Johannes Schmuckenschlager und die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums. Nachdem auf Basis der niederösterreichischen Landesvorschriften eine Außenstelle der BH Tulln in Klosterneuburg mit einem bestimmten sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich eingerichtet worden ist, wird nun auch dem Anliegen der Stadtgemeinde Klosterneuburg entsprochen und eine eigene Behördenbezeichnung geschaffen. In einer Übergangsregelung bleiben die Kennzeichen „WU“ und „TU“ weiterhin gültig. Man kann aber bei aufrechter Zulassung die Zuweisung eines „KG“ Kennzeichens beantragen. Aus dieser Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

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