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Elektroautos parken ab 1. Juni in Klosterneuburg 90 Minuten gratis


Aufgrund einer Gesetzesnovelle sind Elektroautos durch eine Nummerntafel mit grüner Schrift

erkennbar. Um den umweltbewussten Lenkern entgegenzukommen und E‐Fahrzeuge zu fördern,

sind sie in Klosterneuburg von der Kurzparkzonenabgabe befreit.

Der Gemeinderat beschloss eine Änderung der Kurzparkzonenabgabenverordnung. Damit dürfen nun Elektroautos, die das neue Kennzeichen mit grüner Schrift besitzen, bis zu 90 Minuten gratis parken.

Die Abgabenbefreiung gilt ab 01. Juni 2017. Die Lenker sind verpflichtet, die Parkdauer mittels Parkscheibe zu kennzeichnen und das Fahrzeug nach Ablauf der erlaubten Abstelldauer von 90 Minuten aus der Kurzparkzone zu entfernen. Die Gebührenbefreiung ist mit drei Jahren befristet.

Mit der Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes sind Elektrofahrzeuge seit 01. April 2017 an ihren Nummerntafeln mit grüner Schrift erkennbar. Somit ist die eindeutige Zuordnung von Elektrofahrzeugen möglich. Die Fahrzeuge müssen mit dem neuen Kennzeichen mit grüner Schrift ausgestattet sein. Konkret sind Kraftfahrzeuge der Klasse L, M1 und N1 mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb von der Kurzparkzonenabgabe befreit.

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