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Lebensqualität erhalten: Neuer Flächenwidmungsplan in 2. Auflageverfahren


Foto „Stadtentwicklung Auflageverfahren“ © Stadtgemeinde Klosterneuburg/SchuhE

Die Stadtgemeinde beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm, den Flächenwidmungsplan, sowie den Bebauungsplan, abzuändern. Heute startet die zweite Auflage, die Einsichtnahme ist bis 09. Oktober möglich – persönlich im Rathaus oder online. Alle Bürger können dazu Stellungnahmen abgeben.

Mit Beschluss des neuen Stadtentwicklungskonzeptes {STEK 2030+} im September 2019 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die Siedlungsentwicklung in Klosterneuburg restriktiv zu steuern. Als eine der ersten Maßnahmen wurde im ersten Halbjahr 2020 die Festlegung maximal zulässiger Wohneinheiten in den Widmungsarten Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet im Flächenwidmungsplan umgesetzt.

Es folgen nunmehr punktuelle Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie eine Änderung der Bebauungsvorschriften (Textteil der Verordnung des Bebauungsplanes) für Klosterneuburg. Hervorzuheben ist dabei die Überarbeitung der Regelung für Baulandflächen, für die die Bebauungsdichte mit „0.00“ im Bebauungsplan verordnet wurde, vorgesehen.

Überarbeitung der Baulandflächen, für welche die Bebauungsdichte mit „0.00“ verordnet wurde

Die bisherige Regelung für Bauplätze mit einer Bebauungsdichte „0.00“ hat kleinere Bauplätze prozentuell bevorzugt. So konnten Bauplätze mit einer Fläche kleiner als 660 Quadratkilometern mit einer Bebauungsdichte von mehr als 25 Prozent bebaut werden. Siedlungsgebiete, für die diese Bebauungsdichte verordnet ist, weisen in der Regel eine geringere Bevölkerungsdichte auf, sind Ein- und Zweifamilienhausgebiete und bieten oft ein ruhigeres Wohnumfeld mit einer deutlich größeren Fläche an privaten Freiräumen. Damit übernehmen sie aufgrund des höheren Grünanteils gerade im Umfeld eines Stadtzentrums für die gesamte Stadt eine wichtige klimaregulierende Funktion.

Um zukünftig sicherzustellen, dass private Grünräume in einem möglichst großen Ausmaß erhalten bleiben, soll nunmehr für alle kleinere Bauplatz (Fläche ≤ 660m²) eine Bebauungsdichte von 25%, durch eine entsprechende Regelung in den Bebauungsvorschriften, im Bebauungsplan verordnet werden.

Möglichkeiten der Einsichtnahme:

- Persönlich im Rathaus, Rathausplatz 1, Mitarbeiter stehen für Fragen zur Verfügung

Telefonische Terminvereinbarung vorab unter Tel. 02243 / 444-257! Für die Einsichtnahme ist eine begrenzte Zeit von 15 Minuten vorgesehen. Hände-Desinfektion beim Betreten, Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand sind verpflichtend.

- Telefonisch können Anliegen und Fragen Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag in der Zeit von 13.30 bis 17.00 Uhr unter Tel. 02243/444-414 oder 02243/444-378 gestellt werden. Dazu bitte die Nummer des jeweiligen Grundstückes bereithalten.

- Online auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter www.klosterneuburg.at/flwp2020

Stellungnahmen

Im Auflageverfahren 02/2020 hat erneut jedermann die Möglichkeit, im Auflagezeitraum vom 28. August 2020 bis 09. Oktober 2020 von dem Recht auf Einsichtnahme in die Änderungsentwürfe (gem. § 24 bzw. gem. § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014) Gebrauch zu machen.

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