Strandbad Klosterneuburg öffnet am 29. Mai
Gute Nachrichten für alle Sonnenhungrigen und Wasserratten: Das Strandbad Klosterneuburg öffnet am Freitag, 29. Mai wieder seine Tore – unter Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und damit verbunden Einschränkungen gemäß den Covid-19 Empfehlungen der Bundesregierung.
Die Bäderverwaltung der Stadtgemeinde Klosterneuburg hat in der vergangenen Woche auf Hochdruck gearbeitet, um ein gangbares Konzept für die Saison 2020 auf die Beine zu stellen und das beliebte Freibad auf Vordermann zu bringen. Dreh- und Angelpunkt im wahrsten Sinn des Wortes wird das Zutrittssystem sein, es sind Zugangskorridore für Tagesgäste und Siedlungsbewohner vorgesehen. Beim Kassabereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Wartenden einzuhalten. Entsprechende Beschilderungen und Markierungen werden den Ablauf regeln. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen!
In der Beckenanlage dürfen sich nur max. 90 Badegäste aufhalten. Auch hier wird das Abstandhalten von 1 bis 2 Metern großgeschrieben. In der Massagebucht werden 1-Meter-Abstandmarkierungen abgebracht. Die Rutsche bleibt in Betrieb – die Benützung wird mit einem Anstellkorridor mit Abstandsbodenmarkierungen geregelt, um Stau am Stiegenaufgang zu vermeiden. Wer sich für das Baden im Altarm entscheidet, sollte einen Abstand im Wasser von 3 bis 4 Metern einhalten.
Das wichtigste außerhalb des Wassers ist die 1-Meter-Abstandsregel. Sie gilt auf dem gesamten Gelände, also auf der Liegewiese – zu anderen Sonnenbadenden bzw. anderen Liegen, Holzliegepritschen, etc., ausgenommen Familienverband. In allen Innenbereichen, z.B. WCs und Gastro, sowie im Kassabereich ist zusätzlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Aufgrund der gegebenen Abstands- und Hygienegründe stehen die Schwimmattraktionen und die Schwimmplattform im Altarm sowie der Bootsverleih vorerst nicht zur Verfügung. Die Umkleidekabinen sowie Kästchen bleiben vorerst gesperrt, da in diesem Bereich der Mindestabstand und die Hygienebestimmungen nicht eingehalten bzw. geregelt werden können. Als Ersatzlösung werden zwei große Umkleideschnecken auf der Liegewiese errichtet. Sanitäranlagen sind nach Möglichkeit nur einzeln und ebenfalls mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten.
Die allgemeinen Grundsatzregeln im Überblick:
max. 90 Personen in den Beckenanlagen (Sportbecken+Erlebnisbecken zusammen)
Mund-Nasen-Schutz in Innenbereichen und im Kassabereich (WC, Saisonumkleiden, Gastronomie)
1 Meter Abstand, auch zwischen Liegen bzw. Personen auf der Liegewiese (ausgen. Familienverband)
1-2 Meter Abstand im Wasser
3-4 Meter Abstand im Altarmgewässer
Leitsysteme, Abstandsmarkierungen und Informationsaushänge beachten