Gemeinderat Klosterneuburg beschließt Unterstützung in Coronasituation
In seiner Sitzung vom Freitag, 27. März 2020, beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg weitere wichtige Maßnahmen, um Folgen der Coronakrise abzufedern.
Kulanzlösung bei den Tarifen für die Nachmittagsbetreuung
Da die Schulen und Kindergärten ab 16.3.2020 auf „Notbetrieb“ umgestellt wurden und nur mehr jene Kinder, die dringenden Betreuungsbedarf hatten, in der Nachmittagsbetreuung anwesend sind, beschloss der Gemeinderat eine Kulanzlösung für die Verrechnung der Betreuungsgelder. Da die Zahlungen für März bereits im Vorhinein erfolgt sind, wird die Hälfte der vorgeschriebenen Beiträge gutgeschrieben bzw. refundiert. Für die folgenden Monate – ab April, so lange die Krise dauert, bis maximal Ende des Schuljahres – gilt: Es werden nur die tatsächlich konsumierten Betreuungstage (und nicht wie bisher Monatsbeträge) im Nachhinein verrechnet.
Coronafonds
Die Seniorenausflüge wurden abgesagt. Mit den frei gewordenen Mitteln sollen in Not geratene Familien, welche die Anschaffung von Lernmitteln für Kinder im Zuge der Corona Krise bewältigen müssen, mit bis zu € 200,- unterstützt werden.
Bezugsberechtigt sind Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Klosterneuburg haben und deren monatliches Familieneinkommen (Bruttoeinkommen für Alleinerzieher mit einem Kind € 1.800,-, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind € 2.500,-, für jedes weitere Kind € 200,-) nicht überschreitet.
Der Antrag für den Zuschuss für die Anschaffung von Lernmitteln kann mit den entsprechenden Nachweisen bis Dezember 2020 schriftlich im Sozialamt eingereicht werden.
Sozialfonds
Der Sozialfonds wird laufend dotiert und auch durch private Spenden gestützt. Bei entsprechenden Anfragen entscheidet der Bürgermeister, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung aus dem Sozialfonds gewährt wird.
Die Stadtgemeinde dankt allen Spendern und bittet um weitere Unterstützung.
Bitte Verwendungszweck „Sozialfonds Covid-19“ angeben!
IBAN: AT52 3236 7000 0000 0513 / Raiffeisenbank Klosterneuburg
Energiekostenzuschuss
Der Gemeinderat beschloss, die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss für sozial bedürftige Personen 2020 zu lockern. Die Härteklausel, die eine Überschreitung der Einkommensgrenzen ermöglicht, wird angehoben:
· für Alleinstehende von bis zu € 40,- auf bis zu € 100,-
· für jede weitere Person im Haushalt von bis zu € 20,- auf bis zu € 50,-
Zuständig ist das Sozialamt der Stadtgemeinde, Heisslergasse 5. Nur gegen telefonische Voranmeldung! Tel. 02243 / 444-224