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Runder Tisch für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch und Hund


Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und Stadträtin Martina Enzmann werden nächste Woche einen runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit Experten offene Fragen rund um das Thema Hunde in Klosterneuburg zu klären. Gleichzeitig setzt die Stadt auf vermehrte Bürgerinformation.

Wo herrscht Leinenpflicht, was dürfen Hunde bzw. deren Besitzer, was darf die Stadtgemeinde? Als Reaktion auf Anfragen von Bürgern wird es einen runden Tisch geben. Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und Stadträtin Martina Enzmann haben es sich zum Ziel erklärt, Lösungen für ein konfliktfreies Miteinander von Hunden und deren Besitzern mit verschiedenen Interessensgruppen wie Fußgängern, Radfahrern oder Freizeitsportlern zu finden. Darüber hinaus möchte die Stadtgemeinde zur Aufklärung beitragen, denn scheinbar gibt es in der Bevölkerung einige offene Fragen.

Auf der Homepage und im Amtsblatt wird ab sofort verstärkt über gesetzliche Grundlagen, Rechte und Pflichten von Hundebesitzern, sowie weitere Pläne, was Verbesserungen, etwaige Hundeauslaufzonen – derzeit gibt es in Klosterneuburg keine, Gespräche laufen – etc. betrifft, informiert. Zum Thema Leinenpflicht gilt gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz, einem Landesgesetz, dass:

Hunde „an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit‐ und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen“ an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde“ sind an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

Achtung: Während die Beseitigung der Exkremente seit 2015 durch Aufsichtsorgane von der Gemeinde überwacht werden darf, obliegt das Strafen von Verstößen gegen die Maulkorb‐ und Leinenpflicht der Sicherheitsbehörde, also der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Exekutive. Ein solcher Verstoß muss somit bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden.

„Hunde sind tolle Haustiere und Weggefährten und sollen ihren Platz in unserer Stadt haben“, so Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager, der gleichzeitig an die Hundebesitzer für einen rücksichtsvollen Umgang in der Öffentlichkeit appelliert: „Ich bitte alle Hundebesitzer, die Leinen‐ oder Maulkorbpflicht einzuhalten und lieber einmal mehr präventiv seinen Liebling anzuleinen. Speziell dort, wo viele verschiedene Interessen aufeinandertreffen, wo sich Familien, Sportler und Spaziergänger aufhalten, ist Rücksichtnahme gefragt.“

In Kürze werden auf www.klosterneuburg.at unter „Sport & Freizeit“ Informationen zum Thema Hunde in der Stadt abrufbar sein.

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