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100 Euro Energiekostenzuschuss: Einzigartige Leistung der Stadt für Bedürftige


Bildtext: Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und Stadtrat Dr. Stefan Mann freuen sich über 5 Jahre, in denen Klosterneuburgern 100 Euro zusätzlich zur Unterstützung des Landes gewährt werden.

Sozial bedürftige Personen erhalten auch in diesem Winter 100 Euro von der Stadtgemeinde. Gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss des Landes sind das insgesamt 220 Euro für die Klosterneuburger.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg gewährt sozial bedürftigen Personen seit 5 Jahren einen einmaligen Energiekostenzuschuss in der Höhe von € 100,‐ pro Haushalt. Trotz gebotenem Sparkurs wird an diesem überdurchschnittlichen Zuschuss auch heuer nicht gerüttelt. Diese Leistung der Stadtgemeinde Klosterneu‐ burg ist einzigartig in Niederösterreich und verschafft zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes ein wenig Linderung in der Not.

Bezugsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Klosterneuburg haben und deren monatliches Einkommen den Richtsatz für Ausgleichszulagenbezieher nicht überschreitet. Von der Förderung ausge‐ nommen sind Personen, die keinen eigenen Haushalt führen bzw. Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.

Der Antrag für den Zuschuss der Stadt kann im Sozialamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg bis Dezember 2015 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt durch Direktüberweisung auf das Verrechnungskonto des jeweiligen Energieanbieters.

Das Land Niederösterreich gewährt für die Heizperiode 2015/2016 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 120,‐. Das Antragsformular und die Richtlinien sind im Internet unter www.noe.gv.at/hkz abrufbar. Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. März 2016 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Sozialamt) beantragt werden, die Auszahlung selbst erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Vorzulegen sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen und die Kontodaten (BIC und IBAN) für die Auszahlung.

Informationen im Sozialamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg: Tel. 02243/444‐224

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