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Stellungnahme Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager zur Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung

Am 10.9. 2015 hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg offiziell erfahren, dass der Bezirk Wien-Umgebung mit Beschluss der NÖ. Landesregierung aufgelöst werden soll. Die Gemeinden des Bezirkes werden ihrer Lage gemäß den nächstnäheren Bezirkshauptmannschaften Niederösterreichs neu zugeordnet. Klosterneuburg soll demnach gemeinsam mit Gablitz und Mauerbach dem Bezirk Tulln angegliedert werden. Diese Entscheidung liegt in der alleinigen Verantwortung des Landes und ist als solche von der Stadtgemeinde hinzunehmen. Für die bisherige Bezirkshauptstadt Klosterneuburg hat dies weitreichende Folgen. Allerdings zeigt die Geschichte, dass die Bezirkszugehörigkeit Klosterneuburgs in der neueren Geschichte immer wieder wechselte. So war Klosterneuburg bereits 1890 gemeinsam mit Tulln in einem Bezirk organisiert. Später wurde die Stadt im Jahre 1938 in Wien eingemeindet und 1954 wurde der neue Bezirk Wien-Umgebung gegründet, der nunmehr 62 Jahre bestand. Um eine bestmögliche Neuorganisation mittragen zu können, stellt die Stadtgemeinde folgende Forderungspunkte auf: Die Stadtgemeinde Klosterneuburg wird im künftigen Bezirk die mit Abstand größte Gemeinde bilden. Damit ist Klosterneuburg die einzige Stadt Niederösterreichs, die als größter Teil eines Bezirkes nicht Bezirkshauptstadt ist, geschweige denn der Bezirk nach ihr benannt ist. Daher begehrt die Stadtgemeinde Klosterneuburg ein eigenes KFZ-Kennzeichen, um die hohe Identifikation der Bewohner mit der Stadtgemeinde widerzuspiegeln. Es wäre möglich, das KFZ-Kennzeichen KG für Klosterneuburg einzuführen, da diese Kennzeichnung österreichweit noch nicht vergeben ist. Die Stadtgemeinde begehrt eine Bezirksaußenstelle, damit bestimmte Amtswege vor Ort erledigt werden können. Dem Motto der NÖ.Landesregierung entsprechend: „Näher zum Bürger, schneller zur Sache“ sollen Klosterneuburgerinnen und Klosterneuburger nur in Ausnahmefällen gezwungen sein, für Behördenwege nach Tulln zu fahren. Gleichzeitig wird die Stadtgemeinde prüfen lassen, ob Klosterneuburg zur Statutarstadt werden kann. Dafür sollen die Vor- und Nachteile objektiv ausgearbeitet werden. Für die künftige Nutzung des Verwaltungsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft Wien- Umgebung meldet die Stadtgemeinde Eigeninteresse an. Das Rathaus Klosterneuburg steht vor einer Generalsanierung und erste Studien zeigten einen Investitionsbedarf in Millionenhöhe. Mit dem Gebäude der Bezirkshauptmannschaft hätte man eine Einrichtung, die allen Kriterien einer modernen Verwaltung von Barrierefreiheit, Arbeitsplatzsituation, etc, entspricht und mitten im Zentrum der Stadt liegt. Es soll daher geprüft werden, ob es eine Nachnutzung für Teile der Gemeindeverwaltung geben kann. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg bedauert zutiefst, nicht früher in den Prozess eingebunden worden zu sein. Eine offizielle Mitteilung dieser Tragweite so spät zu erfahren ist eine ungewöhnliche Handlungsweise für die sonst übliche friktionsfreie und gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Ebenso wie weite Teile der Bevölkerung steht auch die Stadtgemeinde nicht an, an notwendigen Verwaltungs- und Strukturreformen mitzuwirken.

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