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Lärmschutzwand Kritzendorf und Höflein: Baubeginn im August

In Kritzendorf und Höflein wird in diesem Sommer eine Lärmschutzwand errichtet. Ab Oktober kehrt damit entlang der Bahn von der Badgasse bis zur Hauptstraße Nr. 53 mehr Ruhe ein. Von 24. August bis 14. Oktober wird in Kritzendorf ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Lärm- schutz gesetzt. Die Arbeiten finden bei Tag und Nacht statt, der Schnellbahnverkehr wird Richtung Tulln zwischen Klosterneuburg und Tulln immer wieder als Schienenersatzverkehr geführt. Die Eisenbahnkreuzungen „Am Silbersee“ und „Am Klosterbruch“ werden abwechselnd an den Wochen- enden gesperrt. Im Zuge der Bauarbeiten bzw. im Vorfeld werden Rodungen erforderlich sein – wo es technisch möglich ist, werden nach der Fertigstellung wieder Begrünungsmaßnahmen gesetzt. Der genaue Verlauf der Lärmschutzwand: In Kritzendorf verläuft die Lärmschutzwand (LSW) ab der Badgasse bis zur Eisenbahnkreuzung Un- terer Silberseestraße. Von der Eisenbahnkreuzung bis ca. auf Höhe Hartlweg (KG Grenze zu Höf- lein) soll sie (vorbehaltlich Beschlussfassung GR 03.07.2015) auf Wunsch der betroffenen Anrainer entfallen. Die LSW wird in einem Abstand von ca. 4,5 Meter zur Gleismitte hin und mit einer Höhe von 2,10 Meter errichtet. In Höflein verläuft die Wand ca. ab der Grenze zu Höflein (Höhe Hartlweg) bis zur bestehenden Wand bei Hauptstraße ONr. 7-9. Im Anschluss an die 2014 errichtete LSW ver- läuft die LSW 4 bis ca. zur Hälfte Hauptstraße ONr. 53 (vorbehaltlich Beschlussfassung GR 3.7.2015). Auch hier wird sie in einem Abstand von ca. 4,5Meter zur Gleismitte hin und mit einer Höhe von 2,10 Meter errichtet. Die Höhe wird ab der Schienenoberkante gemessen, die LSW kann also gegenüber den Grundstü- cken oder der Fahrbahn in Teilabschnitten durchaus höher sein. Stadtgemeinde und ÖBB sind be- müht, die Baustelle so rasch wie möglich abzuwickeln und bitten um Verständnis für entstehende Beeinträchtigungen, Lärmbelästigungen und Einschränkungen. Den Anrainern steht Ing. Bernhard Klammer für Fragen zur Verfügung: Tel.: 02243/444-460, E-Mail: klammer@klosterneuburg.at

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