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Klosterneuburger Schutzzonen-Modell: Übersichtspläne im Internet abrufbar


Bild: Schutzzonenübersicht Stadtgemeinde Klosterneuburg

Der Stadtgemeinde liegt die bauhistorisch wertvolle Bausubstanz ebenso am Herzen wie die Information der Bürger: Ab sofort sind Übersichtspläne der Schutzzonen im Internet verfügbar. Ergänzend zum derzeit laufenden Auflageverfahren wurde zu mehreren Grätzeltreffen geladen. Seit 30. März 2015 haben die Klosterneuburger die Möglichkeit, Informationen zum neuen Schutzzonenmodell einzusehen. Ergänzend zum Auflageverfahren wurden die betroffenen Grundstücks- eigentümer zu Grätzeltreffen eingeladen. An 4 Abenden wurde den Bürgern bisher das Schutzzonenmodell präsentiert, die Klosterneuburger erhielten dabei auch Detailinformationen zu den betroffenen Grundstücken aus erster Hand. Das Angebot wurde bisher sehr gut angenommen, Inte- resse und Teilnehmerzahl waren groß. Ein Termin folgt noch am 28. April. Als zusätzliches Service stellte die Stadtgemeinde einen Übersichtsplan online. Damit besteht jederzeit Zugang zu den acht definierten Zonen in Klosterneuburg, Weidling, Kierling, Kritzendorf, Maria Gugging und Höflein, in denen schützenswerte Bausubstanz vorhanden ist. Die Pläne zeigen einen Vergleich zwischen den im Bebauungsplan rechtskräftig verordneten Zonen des Ortsbildschutzes und der beabsichtigten Neufestlegung der Zonen. Durch die Verordnung von eigenen Regelungen für die Bebauung wird diese für die Zukunft gesichert. Mit dieser Neufestlegung kann die Stadtgemeinde nun einen lange gehegten Wunsch der Bevölkerung umsetzen. Details zur Änderung des Bebauungsplanes können den Auflageunterlagen entnommen werden. Diese sind im Auflagezeitraum vom 30. März 2015 bis 11. Mai 2015 im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Geschoß 3A, Zimmer 305, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und zu- sätzlich dienstags von 13.30 bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Während des Aufla- gezeitraums ist bis spätestens 11.Mai 2015 jedermann berechtigt eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Entwürfen bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg abzugeben. Ziel der Neufassung des Ortsbildschutzes ist die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und Verbesserung.

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