Information von Bürgermeister Schmuckenschlager zum Winterquartier für Kriegsflüchtlinge
5. Wie lange sind die Flüchtlinge in Klosterneuburg? Damit die Kaserne als Notquartier verwendet werden kann wurde per Bundesgesetzblatt eine Verordnung erlassen. Dadurch kann die Kaserne zur Betreuungsstelle umfunktioniert werden. Die Verordnung beginnt mit 01.12.2014 und tritt am 31.05.2015 außer Kraft. Die Verordnung ist hier abrufbar: Verordnung Die Flüchtlinge selbst werden ca. 25 bis 30 Tage in der Betreuungsstelle sein. Anschließend erfolgt eine Aufteilung in dauerhafte Quartiere (auch privat) in ganz Österreich. Insgesamt ist es lt. Innenministerium möglich in der Kaserne 100 bis 150 Menschen unterzubringen. Sämtliche Gesundheitstests erfolgen vorab in einer der Erstaufnahmestellen Österreichs. 6. Wer garantiert die Sicherheit? Vor Ort übernehmen Mitarbeiter des Innenministeriums die Leitung der Betreuungsstelle. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und mit der örtlichen Exekutive vernetzt. Weiters arbeiten ein Betreuungs- und ein Sicherheitsteam der Firma ORS (Diese Firma ist im Auftrag des Innenministeriums für die Flüchtlingsbetreuung in ganz Österreich zuständig). Die Verantwortlichen sind rund um die Uhr erreichbar und vor Ort. Eine Person ist immer beim Tor und tagsüber kontrollieren zwei Personen den Eingangsbereich. Darüber hinaus plant die Stadtgemeinde den Einsatz von Streetworkern. Dieser Einsatz soll durch die Caritas erfolgen und im Wirkungsbereich außerhalb der Betreuungsstelle tätig sein. 7. Besuchen die Flüchtlingskinder Kindergarten und Schule? Eine Einschulung wird nicht nötig. Denn die Schulpflicht besteht erst nach sechs Monaten Aufenthalt. Allerdings werden Deutschkurse in der Betreuungsstelle durchgeführt und hierfür sind freiwillige Betreuer herzlich zur Mithilfe eingeladen. 8. Können die Flüchtlinge auch arbeiten? Es ist möglich Flüchtlinge von Seiten der Gemeinde für geringfügige Tätigkeiten zu beschäftigen. Die Mitarbeit ist freiwillig und wird mit einem Stundenlohn von 3 € (steuerfrei) vergütet. Die Flüchtlinge können als sogenannte Remuneranten für Hilfsarbeiten eingesetzt werden. Die Stadtgemeinde plant bereits mögliche Einsätze, um eine sinnvolle Beschäftigung für die Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in Klosterneuburg zu bieten. 9. Können Flüchtlinge privat aufgenommen werden? Diese Möglichkeit besteht im Rahmen der Landesgrundversorgung. Die Grundversorgung beinhaltet, dass Menschen, die internationalen Schutz benötigen, im Rahmen einer vorübergehenden Grundversorgung unterstütz werden. Voraussetzung ist immer die Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Person. Deshalb können Flüchtlinge in individuellen Unterkünften wohnen. Die Flüchtlinge könnten sich auf diese Weise eine Wohnung mieten oder in Wohnungen, die zur Verfügung gestellt werden, einziehen. Derzeit gibt es rund 540 Privatquartiere in ganz NÖ. Quartiergeber in Klosterneuburg können direkt mit der Betreuungsstelle Kontakt aufnehmen. Weitere Details dazu gibt es beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen, 02742 9005 12608, www.noe.gv.at Euer, Stefan Schmuckenschlager